Gesetzliche Vorgaben im DetailDas Bundesgesetz über das EPD sieht vor, dass für den Zugriff auf das EPD jede Gesundheitsfachperson über eine sichere, elektronische Identität verfügt (EPDG, Art. 7). Die zugehörige Verordnung verlangt bei der Ausgabe von eIDs eine sichere Identifikation der Person und die Überprüfung der Berufsqualifikation.Bei der Anwendung ist jeweils eine Zwei-Faktor Authentisierung zwingend vorgeschrieben. Die Identitäten müssen zudem von einem zertifizierten Identitätsprovider herausgegeben werden (EPDG, Art. 11). Die persönlichen Identitäten von HIN bilden die Grundlage datenschutzkonformer elektronischer Kommunikation und erfüllen die Vorgaben des EPDG.