Elektronische Identitäten im Kontext des EPD

Das Bundesgesetz zum elektronischen Patientendossier (EPDG) verlangt, dass Gesundheitsfachpersonen für den Zugriff auf Daten im elektronischen Patientendossier (EPD) über elektronische Identitäten — sogenannte eIDs — verfügen müssen. HIN bietet die Möglichkeit, Gesundheitsfachpersonen und Hilfspersonen mit solchen Identitäten auszustatten.

Registrierungsprozess im Detail

Nachfolgende Grafik zeigt den detaillierten Registrierungsprozess für Gesundheitsfachpersonen oder Hilfspersonen in Einrichtungen. Lesen Sie hier weiter.

Die Videoidentifikation

Übersicht der verschiedenen Akteure

Im Zusammenhang mit den Identifikationsmitteln für den Zugriff auf das EPD sind bestimmte Akteure zu unterscheiden. Sehen Sie die verschiedenen Akteure hier.

Glossar

Im Glossar werden einige Begriffe genauer erklärt. Lesen Sie hier weiter.
Elektronische Identitäten von HINHIN stellt mit jedem Anschluss-Produkt eine oder mehrere elektronischen Identitäten aus.Die HIN Identität (HIN eID) entspricht einem elektronischen Ausweis und ist mit einem physischen Ausweisdokument vergleichbar. Mit der HIN eID können sich Personen im Internet mit der gleichen Qualität ausweisen, wie sie dies mit einem Ausweis in der physischen Welt tun. Die persönliche HIN eID kann für den Zugriff auf das elektronische Patientendossier verwendet werden. Erfahren Sie mehr über die verschiedenen Typen von HIN eIDs.
Offizielles Logo, das HIN AG als zertifizierten Herausgeber von elektronischen Identitäten für das elektronische Patientendossier nach Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier EPDG ausweist
Zugriff auf das EPD mit zertifizierter eID von HINFür den Zugriff auf das EPD benötigen Gesundheits­fachpersonen eine EPD-konforme elektronische Identität (eID). HIN ist seit 2019 für das EPD zertifiziert – als erster Identitätsanbieter in der Schweiz. Für das EPD gelten gemäss Gesetz besonders hohe Sicherheitsanforderungen.Sie wollen mehr wissen über Identifikationsmittel im EPD-Kontext? Lesen Sie unseren Hintergrund-Beitrag zum Thema oder das Interview mit Adrian Schmid, Leiter eHealth Suisse.
Gesetzliche Vorgaben im DetailDas Bundesgesetz über das EPD sieht vor, dass für den Zugriff auf das EPD jede Gesundheitsfachperson über eine sichere, elektronische Identität verfügt (EPDG, Art. 7). Die zugehörige Verordnung verlangt bei der Ausgabe von eIDs eine sichere Identifikation der Person und die Überprüfung der Berufsqualifikation.Bei der Anwendung ist jeweils eine Zwei-Faktor Authentisierung zwingend vorgeschrieben. Die Identitäten müssen zudem von einem zertifizierten Identitätsprovider herausgegeben werden (EPDG, Art. 11). Die persönlichen Identitäten von HIN bilden die Grundlage datenschutzkonformer elektronischer Kommunikation und erfüllen die Vorgaben des EPDG.
HIN Identität für das EPD
Neue HIN Identität für das EPDUm eine eID zu beantragen, wird die Video-Identifikation eingesetzt. Die Identifizierung sowie die Prüfung der Authentizität einer Gesundheitsfachperson erfolgt bei HIN neben der Identifikation mittels Video zusätzlich anhand eines Ausweisdokuments. Weitere zwingend erforderliche Attribute wie GLN-Nummer sowie Berufsqualifikation verifiziert HIN durch die entsprechenden Berufsverbände oder nationalen Register.
Bestehende HIN Identität für das EPDBestehende HIN eIDs, welche ohne Video-Identifikation ausgestellt wurden, können mittels einem Step-Up-Verfahren, auf das vom EPDG geforderte Vertrauenslevel angehoben werden. Hierzu muss die Identität der Person mittels Video-Identifikation verifiziert werden. Fragen Sie hier Ihr Vertrauensniveau HIN eID/Login (EPR) ab.
Die Video-IdentifikationFür die Durchführung einer Video-Identifikation ist ein Internetzugang, ein Smartphone/Tablet resp. ein Computer mit Webcam sowie ein gültiges Ausweisdokument notwendig. Die Durchführung ist einfach und dauert drei bis fünf Minuten. So funktioniert die Video-Identifikation.
Mit der HIN eID auf viele verschiedene Anwendungen zugreifenDie HIN eID basiert auf einer Zwei-Faktor-Authentisierung. Sie erlaubt per Single-Sign-on den Zugriff auf über 70 geschützte Anwendungen, darunter auch die Gesundheitsfachpersonen-Portale von Stammgemeinschaften. Finden Sie hier alle unsere HIN Services und alle durch HIN geschützte Services.
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Letzte Änderung 28. Dezember 2022