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Aus Sicherheitsgründen und aufgrund gesetzlicher Vorgaben muss bei einer persönlichen Identität (eID) die Identität derjenigen Person sichergestellt werden, welche diese nutzt (sog. ID-Halter). Zu diesem Zweck führt HIN bei Neuanmeldungen sowie EPD-Step-Up-Prozessen eine Videoidentifikation durch. Die Videoidentifikation hat, im Gegensatz zu einer Ausweiskopie, den Vorteil, dass sie ein höchstmögliches Vertrauensniveau für HIN eIDs zulässt. Neue Identitäten können ausserdem anhand einer Videoidentifikation sehr schnell bestätigt und die Personendaten des ID-Halters sicher verifiziert werden.