Gesundheitsfachpersonen benötigen für den sicheren Zugriff auf das elektronische Patientendossier (EPD) eine elektronische Identität (eID). Der HIN Anschluss ist im Schweizer Gesundheitswesen die meistverbreitete bzw. -genutzte eID. Die Zertifizierung von HIN als Identitätsprovider (IDP) für das EPD steht unmittelbar bevor. Eine bereits bestehende HIN eID kann heute mittels Step-up-Verfahren in rund zehn Minuten auf das Vertrauensniveau angehoben werden, welches für den Zugriff auf das EPD nötig ist.
Das Gesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) verlangt, dass Akutspitäler, psychiatrische Kliniken und Rehabilitationskliniken bis 2020 sowie Pflegeheime und Geburtshäuser bis 2022 am EPD angeschlossen sind. Diese müssen ihre Mitarbeitenden dafür mit einer elektronischen Identität (eID) ausstatten. Auch alle übrigen Gesundheitsorganisationen und deren Fachpersonen benötigen eine eID, wenn sie sich freiwillig am EPD beteiligen.Da sie mit dem HIN Anschluss bereits über eine eID verfügen, ist es für HIN Teilnehmer besonders einfach, am EPD teilzunehmen. Eine bestehende HIN eID kann mittels Step-up-Verfahren auf das vom EPDG geforderte Vertrauensniveau angehoben werden. Hierfür muss die Identität der Person mittels Videoidentifikation verifiziert werden. Die Videoidentifikation dauert rund zehn Minuten. Die Kosten sind beim HIN Gateway im Erwerb der entsprechenden Identitäten inbegriffen.
Zertifizierung von HIN für den EPD-Vertrauensraum
Das EPDG verlangt, dass neben den Gemeinschaften und Stammgemeinschaften, die den sogenannten «EPD-Vertrauensraum» bilden, auch die Herausgeber der Identifikationsmittel (sogenannte Identitätsprovider oder IDP) zertifiziert werden. HIN hat sich frühzeitig zur Zertifizierung angemeldet – deren Abschluss steht nun unmittelbar bevor. Der Zeitpunkt der Zertifizierung hat jedoch keinen Einfluss auf die Gültigkeit der HIN eID. Auch wer das Step-up-Verfahren mittels Videoidentifikation bereits vor der IDP-Zertifizierung durchgeführt hat, ist für den Zugriff auf das EPD berechtigt.Benötigen Sie eIDs für die Gesundheitsfachpersonen in Ihrer Institution?
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