Als Ärztin oder Arzt sind sie dem Schutz vertraulicher Informationen Ihrer Patienten gesetzlich verpflichtet. Das bedeutet auch, dass der physische Zutritt in Räume mit vertraulichen Patientendaten für unbefugte Personen durch geeignete Massnahmen verhindert wird. Denn nicht nur sensible Patientendaten gilt es vor unberechtigtem Zugriff zu schützen, auch potentiell gefährliche Medikamente, radiologische Räume, Schränke und sonstiges Inventar.