Rahmenbestimmungen angepasst

Die Rahmenbestimmungen für die elektronische Datenkommunikation wurden um einen Abschnitt ergänzt. Damit wurden die geltenden Bestimmungen zur Verwendung der HIN Identität (HIN eID) präzisiert.


Die HIN eID dient der eindeutigen Identifikation des eID-Halters bzw. Vertragsnehmers. Die einer persönlichen HIN eID zugehörige E-Mail-Adresse kann somit nicht auf andere Personen übertragen werden. Bei unpersönlichen eIDs entscheidet der Vertragsnehmer über die Wiederverwendung.

 

Um die Bestimmungen bezüglich Wiederverwendung der E-Mail-Adresse zu verdeutlichen, wurden die Rahmenbestimmungen mit folgendem Abschnitt ergänzt:

 

«Die der HIN ID zugehörige E-Mail-Adresse steht ausschliesslich dem ID Halter (bei einer persönlichen ID) oder dem Vertragsnehmer (bei einer unpersönlichen ID) für eine unbegrenzte Dauer zur Verfügung und ist nicht übertragbar. Dieses Recht gilt auch, wenn eine Kündigung bzw. Deaktivierung erfolgt ist. Die Einstellungen der HIN ID bleiben bei letzterem während sechs Monaten hinterlegt.»

 

Die Rahmenbestimmungen sind integrierender Vertragsbestandteil. Die neuen Bestimmungen gelten seit Februar 2019.

 

Rahmenbestimmungen für die elektronische Datenkommunikation