HIN ist bereit für das EPD

Der HIN Anschluss ist im Schweizer Gesundheitswesen die meistgenutzte elektronische Identität (eID). Gesundheitsfachpersonen benötigen eine solche für den sicheren Zugriff auf Applikationen mit sensiblen Daten, z.B. auf Zuweiserportale der Spitäler. Damit der HIN Anschluss auch für den Zugriff auf die besonders schützenswerten Daten im EPD verwendet werden kann, lässt HIN sich als Identitätsprovider (IDP) für das EPD zertifizieren.

Für Gesundheitsfachpersonen ist es aus Gründen der Sicherheit und des Datenschutzes bedeutsam, dass sie sich beim Zugriff auf Web-Applikationen, die dem Austausch und der Verarbeitung von Patientendaten dienen, ausweisen können. eIDs bilden deshalb die Grundlage datenschutzkonformer elektronischer Kommunikation. Der HIN Anschluss als meistverbreitete bzw. -genutzte digitale Identität im Schweizer Gesundheitswesen bietet aktuell Zugriff auf über 70 Services.Zertifizierung von HIN für den EPD-VertrauensraumDas Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) schreibt vor, wie das EPD organisiert und technisch abgesichert sein muss. Jeder Anbieter des EPD wird geprüft, zertifiziert und regelmässig kontrolliert. Das EPDG verlangt, dass neben den Gemeinschaften und Stammgemeinschaften, die den sogenannten «EPD-Vertrauensraum» bilden, auch die Herausgeber der Identifikationsmittel (sogenannte Identitätsprovider oder IDP) zertifiziert werden. Damit Gesundheitsfachpersonen mit ihrem HIN Anschluss auf das EPD zugreifen können, muss somit auch HIN sich entsprechend zertifizieren lassen.HIN hat sich frühzeitig zur Zertifizierung als IDP für das EPD angemeldet – deren Abschluss steht nun unmittelbar bevor. Der Zeitpunkt der Zertifizierung selbst hat jedoch keinen Einfluss auf den Status einer bestimmten HIN eID. Auch wer seine HIN eID bereits vor der IDP-Zertifizierung auf das vom EPDG geforderte Vertrauensniveau angehoben hat, ist beim offiziellen Start des EPD im April 2020 genauso für den Zugriff darauf bereit wie jemand, der dies erst nach der Zertifizierung tut.Mit dem HIN Anschluss auf das EPD zugreifenDas EPDG verlangt, dass Akutspitäler, psychiatrische Kliniken und Rehabilitationskliniken bis 2020 sowie Pflegeheime und Geburtshäuser bis 2022 am EPD angeschlossen sind. Diese müssen ihre Mitarbeitenden deshalb mit einer dafür «gehärteten» eID ausstatten. Auch alle übrigen Gesundheitsorganisationen und deren Fachpersonen benötigen eine solche eID, wenn sie sich freiwillig am EPD beteiligen.Patienten steht es ab 2020 ebenfalls offen, für sich ein EPD zu eröffnen. Ab dann dürften auch ambulant tätige Ärzte und andere Gesundheitsfachpersonen mit einer zunehmenden Nachfrage von Patientenseite konfrontiert werden, bestimmte Daten in deren EPD zu speichern. In vielen Fällen kann es daher auch für diese Leistungserbringer sinnvoll sein, bereits frühzeitig den Zugriff auf das EPD sicherzustellen oder zumindest einen Plan für die Zeit nach der Einführung zu entwickeln (siehe dazu auch die Weiterbildung Grundlagen E-Health und EPD von HIN, AD Swiss und eastcare am 10. September 2019 in St. Gallen).
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