Datenschutz in der interprofessionellen Zusammenarbeit
Christian Peter, Datenschutzexperte bei HIN, trug mit einem Referat zum Thema Datenschutz in der interprofessionellen Zusammenarbeit zur Summer Academy bei. «Mein Ziel war, dass Leistungserbringende verstehen, wann sie welche Informationen an Behandlungspartner weitergeben dürfen. Ich wollte ihnen eine Hilfestellung für neue Situationen geben», erklärt der Jurist.Jeder Einzelne trägt Verantwortung
Ein solides Datenschutz-Wissen sei für Gesundheitsfach- und Hilfspersonen unabdingbar, so eine wichtige Botschaft des Referats: Einerseits sei im Rahmen des Berufsgeheimnisses jede Person für ihr eigenes Handeln verantwortlich. Verschicke beispielsweise eine MPA im Auftrag ihres Arztes Patientendaten an eine unberechtigte Person, könne sie sich persönlich strafbar machen. Für mindestens ebenso wichtig hält Christian Peter aber einen anderen Faktor: «Das Verhältnis zwischen Arzt und Patient ist geprägt von Vertrauen. Fehlt dieses, kann es sein, dass der Patient Informationen zurückhält – und dass in der Folge die Behandlungsqualität leidet. Guter Datenschutz ist also ein Teil einer guten Behandlung», erklärte der Datenschutzexperte.« Ich möchte meine Zuhörer sensibilisieren, damit sie sich im Alltag immer wieder die Frage nach dem Datenschutz stellen. »
Wann dürfen Patientendaten weitergegeben werden?
Gerade in der interprofessionellen Zusammenarbeit sei das Thema Datenschutz wichtig und komplex, erläuterte Christian Peter. Denn Leistungserbringende müssten rechtfertigen, warum sie eine Information über einen Patienten weitergäben, sobald diese das Kernteam der Behandlungspartner verlasse. Das Referat zeigte auf, dass es für eine Weitergabe lediglich drei Gründe gibt:- Einwilligung des Patienten
- Entbindung von der Schweigepflicht durch die zuständige Behörde
- Gesetzliche Regelung
Ein ständiges Bewusstsein schaffen
«Aufgrund der recht engen Bindung zu ihren Patienten haben Akteure des Gesundheitswesens in der Regel ein sehr wohlwollendes Verhältnis ihren Patienten gegenüber. Deshalb gehen sie auch sorgsam mit deren Daten um», erklärt Christian Peter. Dennoch gäbe es Situationen im Arbeitsalltag, in denen das Thema Datenschutz leicht vergessen gehe. Als Beispiele nannte der Jurist einen nicht gesperrten Bildschirm in einer Arztpraxis oder ein im Bus geführtes Telefongespräch. «Nur wer sich der Herausforderungen im Alltag jederzeit bewusst ist, kann sich entsprechend verhalten. In meinem Referat wollte ich die Zuhörer deshalb sensibilisieren, damit sie sich immer wieder die Frage nach dem Datenschutz stellen», sagt Christian Peter.« Nicht alle Datenschutz-Herausforderungen lassen sich technisch lösen. Deshalb zählt das Verhalten jedes Mitarbeitenden. »
Eine kluge Kombination
Das Referat zeigte zudem auf, dass in Institutionen des Gesundheitswesens eine Kombination aus technischen und organisatorischen Massnahmen sowie dem richtigen Verhalten aller Beteiligten zu den besten Resultaten führt. «Was man technisch umsetzen kann, soll man auch umsetzen. Beispielsweise kann man Zugriffsrechte einschränken. Dennoch spielt das Verhalten der Mitarbeitenden eine entscheidende Rolle. Und genau deshalb ist es wichtig, bei jedem Einzelnen ein ständiges Bewusstsein für die Herausforderungen in Bezug auf den Datenschutz zu schaffen», resultiert Christian Peter.Eine starke Partnerschaft: HIN & Plattform Interprofessionalität
HIN und die Plattform Interprofessionalität verbindet ein gemeinsames Ziel: die Zusammenarbeit im Schweizer Gesundheitswesen fördern. Seit 2021 arbeiten wir deshalb im Rahmen einer Partnerschaft zusammen.Über die Plattform InterprofessionalitätAutor: Philipp Senn - Leiter Kommunikation
Sprache und Informationstechnik haben mich schon immer fasziniert – bei HIN kann ich beides verbinden. Als Leiter Kommunikation bei HIN und «nebenamtlicher» Referent für die HIN Academy möchte ich unseren Lesern vielschichtige Aspekte der digitalen Transformation vermitteln und ihr Bewusstsein für die damit zusammenhängenden Fragen der IT-Sicherheit schärfen.